Ihre Rechte als Unfallgeschädigter
Das sollten Sie wissen – Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Auszug Ihrer Rechte als Unfallgeschädigter:
Als Unfallopfer steht es Ihnen frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung als Geschädigter bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Gutachten des Sachverständigen Ihrer Wahl übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Streitigkeiten über die Reparaturdurchführung gibt.
Die Höhe eines Wertminderungsanspruches kann erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Sie häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
Durch das Gutachten kann die Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung nachvollziehbar belegt werden können.
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Ihnen als dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihnen vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
Wird kein Mietwagen benötigt und Ihr Fahrzeug steht Ihnen nicht zur Verfügung, können Sie statt eines Mietwagens Nutzungsausfall-Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
Einwände des Unfallgegners können durch ein Gutachten entkräftet werden.
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles offenbarungspflichtig. Durch das Unfallgutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
Als Geschädigter können Sie bei der Versicherung des Unfallgegners körperliche und psychische Schäden genauso geltend machen wie beim Unfall beschädigtes Gepäck oder Kleidungsstücke.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als der Geschädigte einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers zu tragen.
Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Versicherung des Unfallgegners die Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen beseitigt wird, so, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zum Nachteil des Geschädigten.
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse. Achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.
Auf einen Blick: Ihre fünf wichtigsten Rechte nach einem unverschuldeten Unfall:
- Freie Wahl eines Kfz-Gutachters
- Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
- Wahl zwischen Reparatur oder Auszahlung der Reparaturkosten (fiktive Schadenabrechnung)
- Erstattung von Mietwagenkosten bzw. alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
Bestehen auch Sie auf Ihre Rechte! Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens immer in Ihren Händen! Als KFZ-Sachverständiger stehe ich Ihnen stets zur Seite und kläre alle Ihre Fragen bei einem Unfall.